Alle gestalten unsere Kirche

Taufe und Firmung machen die Christen zu Mitgliedern der Kirche – und statten sie mit allen Rechten und Pflichten aus. Dazu gehört auch, das Leben der Kirche mitzugestalten. Das können sie in den kirchlichen Räten, und natürlich auch dadurch, dass sie regelmäßig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

In unserer Pfarrei Neuwied St. Matthias tragen gewählte ehrenamtliche Vertreter*innen gemeinsam mit den hauptamtlichen Seelsorger*innen Verantwortung für das kirchliche Leben. Die Gremien werden alle vier Jahre gewählt.

Der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern einer Pfarrei ab 16 Jahren gewählt. Er entscheidet mit darüber, welche pastoralen Schwerpunkte vor Ort gesetzt werden – und auch, wofür Geld verwendet wird. Pfarrer und Ratsmitglieder sind aufeinander angewiesen. Nur in einem guten Miteinander können sich lebendige Gemeinden entfalten. „Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Volkes Gottes, den Glauben zu gestalten“, hat Bischof Stephan Ackermann es einmal formuliert.

Der aktuelle Rat der Pfarrei Neuwied St. Matthias besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Bohr, Johannes
  • Bruchof, Dorothee
  • Di Ludovico, Marco
  • Ebert, Jutta
  • Giersch, Clemens
  • Hachemer, Peter
  • Hannappel, Elisabeth
  • Heinemann-Schulz, Karin
  • Kemp, Wolfgang
  • Kröner, Moritz
  • Kugler, Stefan
  • Rudow, Monika
  • Schweingruber, Klaus
  • Seeberg, Andrea
  • Stollhof, Dr. Wolfgang
  • Wertgen, Manfred

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf dem Bild fehlen: Johannes Bohr, Petra Frey, Peter Hachemer, Stefan Kugler

 

Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Dr. Wolfgang Stollhof als 1. Vorsitzender
  • Manfred Wertgen als stellvertretender Vorsitzender
  • Monika Rudow als Schriftführerin
  • Jutta Ebert und Karin Heinemann-Schulz als Beisitzerinnen sowie Moritz Kröner als Beisitzer
  • Pfarrverwalter Peter Dörrenbächer und Gemeindereferentin Petra Frey als Koordinatorin der Seelsorge gehören als geborene Mitglieder dem Vorstand an.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Erstellung eines Haushaltsplanes
  • Pflege, Beratung und Entscheidung über die Immobilien und Grundstücke
  • Erstellung von Miet-, Pacht- und Leihverträgen

Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Pfarrer. Er kann auf Antrag von diesem Amt vom Bischöflichen Generalvikar entpflichtet werden und ein ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates wird mit dem Vorsitz beauftragt.

Der aktuelle Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Neuwied St. Matthias besteht aus folgenden Mitgliedern:

gewählt bis zum Jahr 2026:

  • Arenz, Dirk
  • Beul, Dr. Carsten
  • Monzen, Andrea
  • Scheidgen, Michael
  • Schuhen, Georg

gewählt bis zum Jahr 2030:

  • Mertes, Michael
  • Monzen, Martin
  • Nußbaum, Silvia
  • Scherer, Stefan
  • Schweingruber, Klaus

 

mitreden! Forum zur Rätearbeit

Hier finden Sie Informationen des Bistums Trier zu den Veranstaltungen der Reihe „mitreden! Forum zur Rätearbeit“.